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Sterbegeldversicherung

Weil es für Angehörige eine Entlastung ist

Die Leistungen der Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall nach Ablauf der Wartezeit eine festgelegte, garantierte Versicherungssumme zuzüglich der erwirtschafteten Überschüsse. Die Hinterbliebenen werden im besten Fall komplett finanziell entlastet. In jedem Fall erhalten Sie einen lebenslangen Versicherungsschutz.

Besonders hohe Versicherungssumme

Sinn einer Sterbegeldversicherung ist es, die anfallenden Beerdigungskosten abzudecken. Diese liegen meist zwischen 5.000 und 10.000 Euro. In diesem Bereich sollte die Versicherungssumme mindestens liegen. Soll auch die Grabpflege abgedeckt werden, ist der Betrag entsprechend höher anzusetzen. Die Versicherungssumme können Sie bis zu 25.000 Euro wählen.

Beitragshöhe: Eine langfristige Entscheidung zahlt sich aus.

Die Höhe des Beitrags hängt vom Eintrittsalter des Versicherten und der gewünschten Versicherungssumme ab. Bereits im Alter von 40 Jahren ist ein Abschluss möglich, die Beitragszahlungsdauer kann bis zu einem Alter von 65 bis maximal 95 Jahren frei vereinbart werden: Je jünger der Versicherte und je länger die Beitragszahlungsdauer, desto niedriger ist auch der Beitrag.

Drei Tarife zur Auswahl

  • Keine Gesundheitsfragen
  • Sofortschutz ab Antragseingang bis zum Versicherungsbeginn bei Unfalltod
  • Versicherungsschutz zwischen 3.000 und 25.000 Euro frei wählbar
  • Abschluss zwischen dem 40. und 80. Lebensjahr möglich
  • Dynamik-Option zum Inflationsausgleich
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Flexible Wartezeiten von 12 bis 36 Monaten
  • Flex-Option, Anpassung des Versicherungsschutzes
  • Beitragsfrei ab Wunschalter (vom 65. bis zum 95. Lebensjahr)
  • Freie Wahl der Gewinnverwendung
  • Leistung bei Unfalltod in der Wartezeit

500 € Gewerkschaftsbonus für IGBCE-Mitglieder

Die versicherte Person erhält bis zum Ende des 60. Lebensjahres eine einmalige Auszahlung in Höhe von 500 Euro bei Zuspruch eines Pflegegrades 3 oder höher.

Rückholung bei Tod im Ausland

Durch die Möglichkeiten des modernen Reisens kommt es immer häufiger zum Todesfall im Ausland. Die anschließende Überführung in die Heimat ist ein enormer Kostenpunkt, eine Langstrecke per Flugzeug kann die restlichen Beisetzungskosten sogar übersteigen. Im Plus- und Exklusiv-Tarif sind die tatsächlichen Kosten für die Rückholung bis zur Höhe der doppelten Versicherungssumme (maximal 20.000 Euro) mitversichert.

Kindermitversicherung

Stirbt ein Kind oder Adoptivkind während der Vertragslaufzeit, zahlt die Hannoversche zusätzlich eine Summe von 3.000 Euro aus.

Doppelte Summe bei Unfalltod

Ein Unfalltod kommt plötzlich und bedeutet einen drastischen Einschnitt für die Betroffenen. Nicht selten werden dann auch zusätzliche finanzielle Mittel benötigt, etwa für Reisekosten nach einem Unfall im Ausland oder Rechtsstreitigkeiten nach dem Unfallereignis. Mit der Sterbegeldversicherung verdoppelt sich die Versicherungssumme im Fall des Unfalltodes.

Beitragsbefreiung im Pflegefall

Pflegebedürftigkeit bedeutet immer hohe Mehrkosten für den Versicherten oder dessen Angehörige. Mit diesem Leistungsbaustein ist das Sterbegeld durch die Mehrkosten der Pflege nicht gefährdet, da die Hannoversche die Zahlungen der Beiträge für die Kunden übernehmen.

Vorgezogene Todesfallleistung

Bei schwerer Krankheit der versicherten Person mit einer Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten ist eine vollständige Auszahlung der Versicherungssumme vorzeitig möglich. Sie bzw. Ihre Familie können dadurch mögliche Pflegekosten oder andere finanzielle Belastungen auffangen.