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TierSchutz

Krankenversicherung und OP-Schutz für Hunde und Katzen

Als Hunde- oder Katzenhalter ist Ihnen die Gesundheit Ihres Haustieres sehr wichtig. Eine Tierkrankenversicherung sorgt dafür, dass Ihr Haustier bei Krankheiten und notwendigen Operationen umfassend geschützt ist. Die Haustierversicherung übernimmt die anfallenden Kosten für die Operation, Unterbringung und Behandlung beim Tierarzt.

Suchen Sie nur nach einem OP-Schutz für Ihr Haustier, bietet die Tier-OP-Versicherung eine optimale Absicherung.

Mit der Tierversicherung der HanseMerkur sind Sie und Ihr vierbeiniger Freund in besten Händen.

Hundekrankenversicherung

Mit der Krankenversicherung für Hunde sichern Sie die Kosten für Tierarzt, OP und Behandlungen ab. Gut für Sie und gut für Ihren Hund.

Hundekrankenversicherung

Katzenkrankenversicherung

Der Rundumschutz für Ihre Katze. Sichern Sie Ihr Haustier gegen die Kosten für Tierarzt, OP und Behandlungen ab.

Katzenkrankenversicherung

Hunde-OP-Versicherung

Damit Ihr Vierbeiner bestens abgesichert ist. Der OP-Schutz für Ihren Hund.

Hunde-OP-Versicherung

Katzen-OP-Versicherung

Die Gesundheit Ihres Tieres liegt Ihnen am Herzen? Der OP-Schutz für Ihre Katze gibt Ihnen ein gutes Gefühl.

Katzen-OP-Versicherung

Fragen und Antworten zur Tierkrankenversicherung

Die Krankenversicherung übernimmt unter anderem die folgenden Leistungen:

  • Stationäre, ambulante und chirurgische Behandlungen
  • Klinikaufenthalt nach Operation
  • Jährliche Gesundheitspauschale in Höhe von 100 Euro für z. B Floh- und Zeckenvorsorge, Wurmkuren, Kastration bzw. Sterilisation
  • Kostenübernahme bis zum 4-fachen GOT-Satz
  • Rassenspezifische Erkrankungen mitversichert
  • Alternative Behandlungsmethoden, Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie sowie Physiotherapie / Osteopathie bis 250 EUR
  • Im Zusatztarif Zahn: Zahnextraktionen, Wurzelbehandlungen, Korrektur von Zahn- oder Kieferanomalien

Die Höhe und Dauer der Kostenübernahme ist abhängig vom gewählten Tarif.

Nicht versichert sind zum Beispiel:

  • Operationen, Behandlungen und Diagnostik, die bereits bei Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich sind.
  • Operationen, die aufgrund von Krankheiten und Unfällen notwendig sind, sofern bei Antragstellung das Vorliegen der Krankheit oder des Unfalls bekannt gewesen ist.
  • Operationen, die der Herstellung des Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben.

Es können alle Hunde- bzw. Katzenrassen - ohne Ausnahme - bei der Tier-Krankenversicherung der HanseMerkur versichert werden.

Bei Neuabschluss 8 Jahre.

Bei der Antragstellung müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Geschlecht, Name und Geburtsdatum des Tieres
  • Rasse des Hundes bzw. der Katze; bei Mischlingshunden auch die Schulterhöhe
  • Bei Katzen Angaben zur Haltungsform (Wohnungskatze oder Freigänger)
  • Kennzeichnung des Tieres: Chip/Tätowierung und Nummer. Bei Katzen, die nicht gechipped sind, ist abweichend eine eindeutige Beschreibung (Fellfarbe, Muster und besondere Merkmale) möglich.

Die Kosten für die Tierkrankenversicherung sind abhängig vom versicherten Tier. Einfluss auf den Beitrag haben:

  • Ob ein Hund oder eine Katze versichert wird
  • Alter und Rasse des Tieres
  • Bei Katzen die Haltungsform (Wohnung oder Freigänger)
  • Leistungsvariante und Zahlungsweise
  • Wahl einer Selbstbeteiligung
  • Wahl des optionalen Bausteins Zahn

Man kann für jedes Tier entweder eine Tier-OP oder eine Tierkrankenversicherung bei der HanseMerkur abschließen. Beide Versicherungen können nicht gleichzeitig bestehen. Es ist jedoch keine Kündigung der Tier-OP Versicherung erforderlich. Bei einer Umstellung geben Sie bitte im Antrag die Versicherungsscheinnummer der Tier-OP Versicherung an.

Fragen und Antworten zur Tier-OP-Versicherung

Bei einem erforderlichen chirurgischen Eingriff durch einen Tierarzt.

Die OP-Versicherung der HanseMerkur übernimmt die Tierarztkosten bis zur jeweiligen Leistungsgrenze, wenn an dem versicherten Hund oder der versicherten Katze aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ein veterinär-medizinisch erforderlicher chirurgischer Eingriff vorgenommen werden muss. Dieser Eingriff muss unter Narkose oder Schmerzausschaltung durchgeführt werden. Dabei müssen Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als nur punktförmig durchtrennt werden.

Ja. Im Rahmen der Nachsorge sind nach einer OP auch Medikamente für einen festgelegten Zeitraum versichert, sofern diese vom Tierarzt verschrieben werden. In der Leistungsvariante Smart bis zu 2 Wochen, Easy bis zu 4 Wochen und Best bis zu 6 Wochen nach der OP.

Es erfolgt keine Übernahme bei bereits angeratenen Operationen.

Nicht alle Kosten sind erstattungsfähig. Beispielsweise werden die Kosten nicht übernommen, wenn die Operation:

  • durch Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene anatomische Fehlentwicklungen, die dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung bekannt sind, notwendig ist;
  • bereits bei Antragstellung angeraten oder erforderlich ist;
  • der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dient und ästhetischen Charakter hat. Dies gilt auch für Maßnahmen am Gebiss;
  • zur Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien sowie Zahnersatz durchgeführt wird.

Ja. Es gibt keine rassespezifischen Einschränkungen.

Die Altersgrenze für Hunde (Höchstaufnahmealter) liegt bei 8 Jahren und für Katzen bei 10 Jahren.

Diese Grenze gilt jedoch nur für einen Neuabschluss. Ist das Haustier bei der HanseMerkur erst einmal versichert, kann es bis zum Lebensende auch über die OP-Versicherung abgesichert bleiben. Somit gibt es kein Endalter.