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Alles Wissenswerte auf einen Blick für die Beschäftigten

CareFlex Chemie, die erste tarifliche Pflegezusatzversicherung Deutschlands. Wir beantworten die hierzu am häufigsten gestellten Fragen.

Bevor diese starten, müssen im Vorfeld umfangreiche Prozesse abgeschlossen sein. Dazu zählen beispielsweise, dass die Unternehmen notwendige Schnittstellen implementieren, ihre Belegschaften für CareFlex anmelden und rechtliche Fragen, etwa zum Datenschutz, klären müssen. Daraus resultierend, müssen die Betriebsparteien gegebenenfalls notwendige Rahmen- und Betriebsvereinbarungen anpassen oder neu abschließen.

Sobald die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zu CareFlex Chemie angemeldet haben und die Rahmenbedingungen für die Beratung der Beschäftigten mit den Unternehmen geklärt sind, werden die Beschäftigten informiert. Alle mit hinterlegter, betrieblicher E-Mail-Adresse können, sofern gewünscht, dann eine Willkommens-E-Mail aus dem Beschäftigtenportal mit ihrer CareFlex-Beschäftigten-ID erhalten. Mit dieser kann sich der Beschäftigte im Portal registrieren, ein eigenes Profil anlegen und einen persönlichen Beratungstermin buchen.  Die Beschäftigten, bei denen keine betriebliche E-Mail hinterlegt ist, erhalten ihre Zugangsdaten für das Portal über den Arbeitgeber. Ab Anfang Juli kann der Beschäftigte hier auch seine Versicherungsbestätigung einsehen.

Alle Informationen dazu finden Sie in dieser Anleitung.

Insgesamt stehen ca. 1.000  zertifizierten Pflegeberaterinnen und -berater CareFlex Chemie der IG BCE Bonusassekuranz sowie der beiden Konsorten für eine standardisierte Beratung zur Verfügung. Im Rahmen der Beratung wird der individuelle Bedarf der Beschäftigten und ihrer Familienangehörigen unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten ermittelt. Auf dieser Basis erstellen die Berater entsprechende Angebote.

Sofern Beschäftigte bereits eine private Pflegeversicherung abgeschlossen haben, empfehlen wir diese mit in die Beratung zu bringen und prüfen zu lassen.

Sollen Familienangehörige mit abgesichert werden, müssen diese beim Beratungstermin anwesend sein. Dies ist erforderlich, da die Abschlüsse digital ohne Unterschrift des Versicherungsnehmers erfolgen und die Gesundheitsprüfung gegenüber dem Berater wahrheitsgemäß und verbindlich beantwortet werden muss. Dies dient auch dem Schutz der Berater, da diese für die Beratung grundsätzlich selbst haften.

Zur Vorbereitung auf die Beratung können im Beschäftigtenportal unter der Rubrik „Informationen zu CareFlex Chemie“ zusätzliche Hinweise, wie zum Beispiel zu den gesetzlichen Pflegeleistungen oder die Gesundheitsprüfung, finden.

Grundsätzlich um die Analyse der Lebenssituation und der daraus resultierenden finanziellen Pflegelücke des*r Arbeitnehmer*in sowie der Familienangehörigen, die sich mitversichern wollen. Nach dem etwa einstündigen Gespräch kann jede*r ganz nach individuellem Bedarf für den Pflegefall vorsorgen.

Ja, aus mehreren Gründen. Zum einen unterscheiden sich die im Pflegefall finanziellen Eigenleistungen regional. Die vollstationäre Pflege in einer ausgewählten Mannheimer Unterkunft im Pflegegrad 1 kostet 2833,35 Euro monatlich, in Schifferstadt wäre exemplarisch ein Eigenanteil von 2498,12 Euro zu leisten (Quelle: AOK). Weiterhin ist zu klären, ob ein ambulanter Schutz ausreicht oder eine stationäre Risikoabsicherung sinnvoller ist – etwa für Singles oder weit von der Familie entfernt lebende Berufstätige.

Nach dem einmaligen Registrieren auf dem Beschäftigtenportal kann ich mich dort anmelden. Auf der Übersichtsseite (Dashboard) gibt es die Kachel Termin. Dort können die Beratungstermine ganz einfach gebucht werden. Also, 1. registrieren, 2. anmelden 3. Termin buchen.

1. Wichtig: Die verwendeten Browser sollten auf dem aktuellen Stand sein. Folgende Browser werden z. Zt. vom Portal unterstützt:

Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Apple Safari

2. Tablets, wie Apple iPad, Samsung Galaxy, Huawei MatePad, etc. oder jegliche Art von Smartphones können z.Zt. für die Video-Beratung mit dem Portal nicht genutzt werden. Für alle anderen Funktionen, wie zum Beispiel die Registrierung, Dokumente lesen und speichern, können Smartphone und Tablet genutzt werden.

3. Jedes System besitzt separate Freigabefunktionen für Videowiedergabe und Audio. Meistens hilft hier ein Blick in die jeweilige <<Systemsteuerung>> ihres Systems

4. Manchmal geht die Internet-Verbindung verloren oder man hat eine schlechte Verbindung. Dieses kann unterschiedliche Gründe haben. Die Häufigsten Ursachen haben wir auf Seite 2 zusammengefasst. Wir empfehlen die Verwendung eines LAN-Kabels. Dadurch erreicht man eine stabile und gute Verbindung.

5. Bitte prüfen Sie, ob eventuell eine Firewall in Ihrem Haus oder bei der Nutzung von betrieblichen Geräten für Störungen verantwortlich sein könnte.

6. Software-Updates steigern die Leistung der Software selbst, schließen aber oft auch Sicherheitslücken und minimieren Risiken. Deswegen sollten Sie darauf achten, dass alle erforderlichen Programme auf dem aktuellen Stand sind.

Hier finden Sie weitere Informationen: Technische Hinweise / Voraussetzungen für die Videoberatung

Ja! Alle Mitglieder, die sich beraten lassen (inklusive der Familienangehörigen, sofern sie Mitglied sind), erhalten von der IG BCE Bonusagentur einen Pflegeschutzbrief der deutschlandweit vertretenen Johanniter im Wert von 300 Euro. Der Betrag ist zum einen nutzbar zur freien Auswahl von Johanniter-Angeboten – also beispielsweise für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Fahrdienste, zum anderen für die Beratung vor Ort.

Zusätzlich gibt es für IGBCE-Mitglieder eine kostenlose, qualifizierte Pflegeberatung.

Die erste tarifliche Pflegezusatzversicherung überhaupt ist ein Beweis der innovativen Chemie-Tarifpolitik. Das bedeutet, dass sie für Tarifarbeitnehmer*innen der chemischen und pharmazeutischen Industrie gilt. Die Arbeitgeber dieser Branche können zudem außertarifliche Mitarbeiter*innen und/oder leitende Angestellte zusätzlich versichern. Auszubildende sind mit Übernahme und dann ohne Wartezeit anspruchsberechtigt. Der Schutz gilt ebenfalls für Personen in Elternzeit, in einem Sabbatical und für Langzeitkranke. Wichtig ist, dass die Person mindestens sechs Monate lang in einem Beschäftigungsverhältnis stand. Zusätzlich und privat versicherbar sind Ehe- und Lebenspartner, Kinder (ohne Altersbegrenzung) sowie Eltern, Schwiegereltern und Enkel. Generelle Ausnahmen: Pflegebedürftige und Personen, die einen Antrag auf Pflege stellten, sind nicht versicherbar.

Die Arbeitgeber melden die Beschäftigten an und zahlen je nach Dauer der Elternzeit bis zu 12 Monaten die Beiträge.

Für die restliche Elternzeit können die Beschäftigten den Vertrag privat zum individuellen Beitrag fortführen oder ruhend stellen. Nach Rückkehr melden die Arbeitgeber die Elternzeitler wieder zum Gruppenvertrag an. Eine Wartezeit gibt es dann nicht.

Der ausscheidende Beschäftigte kann den Vertrag privat übernehmen. Er bekommt nach Abmeldung automatisch ein Schreiben der Barmenia mit einem Fortführungsangebot. Dieses Angebot kann er innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Fortführungsangebotes annehmen. Der Antrag ist in Textform beim Konsortialführer Produkt und Verwaltung (Barmenia Krankenversicherung AG) zu stellen. Nach Ablauf der Frist endet die Möglichkeit der privaten Fortführung. Sollte der Beschäftigte nach Abschluss der Einzelversicherung wieder Versicherungsfähigkeit im Gruppenvertrag erlangen, wird er von seinem Arbeitgeber wieder zum Gruppenversicherungsvertrag zu seinem dann erreichten Eintrittsalter angemeldet. Der Beschäftigte hat in diesem Fall der Wiederanmeldung die Wahl, die Einzelversicherung neben der Versicherung zum Gruppenversicherungsvertrag fortzuführen oder die Einzelversicherung mit den bis dahin erworbenen Rechten, z. B. den Altersrückstellungen, in die Versicherung im Gruppenversicherungsvertrag zu überführen.

Nur, was die privat abgeschlossenen Zusatzmodule betrifft. Hier ist alle 3 Jahre eine Beitragsdynamik von 5% vorgesehen. Ein Widerspruch ist möglich. Ab dem zweiten Widerspruch hintereinander erlischt die Dynamik.

Die Verträge sind täglich kündbar.

CareFlex Chemie sichert finanzielle Risiken in einem möglichen Pflegefall in erheblichem Maße ab. Dies entspricht dem Gedanken einer Risikoversicherung, vergleichbar mit der Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch sie sichert mögliche finanzielle Risiken bei einem Unfall ab – erstattet unfallfreien Fahrer*innen aber ebenfalls kein Geld zurück.

Wichtig ist: Im Pflegefall sind jährliche Eigenleistungen von 28.932 Euro (Bundesdurchschnitt) zu erbringen, für die alle private Ersparnisse herhalten müssen. Diese hohe finanzielle Belastung mindert CareFlex immens.

Die tariflich vereinbarte Basisabsicherung für Beschäftigte mit einem Beitrag von 33,65 Euro pro Tarifmitarbeiter*in ist komplett Arbeitgeber-finanziert. Ein Beirat überprüft jährlich, ob die vereinbarten Beiträge und Leistungen anzupassen sind. Insoweit ist CareFlex jetzt Teil der Tarifpolitik.

Knapp 600 Pflegetarife sind auf dem Markt, die sich allesamt und teilweise erheblich von den Leistungen unterscheiden. Wichtig zu wissen: CareFlex ist das erste und bislang einzige Produkt, bei dem die ambulanten und stationären Leistungen je nach Pflegegrad UND Absicherungshöhe individuell auswählbar sind. Zudem entfällt in der Basisvariante die Gesundheitsprüfung (für Ehe-/Lebenspartner und Kinder: im Aktionszeitraum nur verkürzte Gesundheitsprüfung), so dass selbst Schwerbehinderte versicherbar sind. Zudem sind die Zusatzmodule täglich kündbar, ohne Wartezeiten und eine Beitragsbefreiung im Pflegefall (Pflegegrad 2 bis 5) vereinbart. Es gilt also, tatsächlich nicht nur den Preis, sondern auch die Leistungen im Detail zu vergleichen.

Solche Überträge sind, wie bei anderen Versicherungen auch, nicht möglich. Im Beratungsgespräch können Versicherte jedoch ihre vorhandenen Policen hinsichtlich Leistungen und Beiträge mit dem neuen Angebot vergleichen und bei Bedarf anpassen.

Anspruchsberechtigt ist man während Eltern-, und Pflegezeiten sowie bei unbezahltem Urlaub (zum Beispiel Sabbatical) bis zu zwölf Monaten. Auch in der Freistellung vom Langzeitkonto und bei längerer Erkrankung (mit Krankengeldbezug bis zu 72 Wochen) gilt der Anspruch.

Ja, es besteht ein Anspruch und der Arbeitgeber meldet sie an.

Nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten, also zum 01.09.2021 besteht Anspruch.

Die Antworten auf Ihre Fragen waren nicht dabei? Die IGBCE hat ebenfalls einiges an Informationen zusammengestellt. Sie können sich auch gern an unsere Info-Hotline wenden.

Info-Hotline für Beschäftigte

Telefon: 0511 7631-893 (Call Center)
E-Mail: info@careflexchemie.de (Customer Service Center)
Service Zeiten: Wochentags Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr.

Wichtig zu wissen: Fragen zur individuellen Lebenssituation oder zur individuellen Absicherung sind nur im Beratungsgespräch möglich.